Izvorni znanstveni članak
https://doi.org/10.30925/zpfsr.39.3.1
SEXUELLER MISSBRAUCH UND ANDERE STRAFTATEN GEGEN FRAUEN IN GESETZEN DES MITTELALTERLICHEN GERMANISCHEN RECHTS MIT BETONUNG AUF LEX SALICA UND LEX RIBUARIA
Željko Bartulović
orcid.org/0000-0003-1459-7875
; Sveučilište u Rijeci Pravni fakultet
Zrinka Erent Sunko
; Pravni fakultet Sveučilišta u Zagrebu
Vilma Pezelj
orcid.org/0000-0003-0599-5687
; Pravni fakultet Sveučilišta u Splitu
Sažetak
Durch die Forschung und Analyse der Gesetze von germanischen Stämmen (die sog. „leges barbarorum“), von welchen das Salische Gesetz oder Lex Salica sicherlich das bekannteste ist, wird in dieser Arbeit die Schlussfolgerung gezogen, dass germanische Stämme der strafrechtlichen Regulative bezüglich der Gewaltstraftaten gegen Frauen überraschenderweise stark beigetragen haben. Den barbarischen strafrechtlichen Schutz sollte man durch die im Mittelalter herrschenden
Umstände und Lebensbedingungen sowie auch durch die damaligen Grundsätze und Werte betrachten, welche sich von denen der modernen Rechtssystemen wesentlich unterscheiden. „Leges barbarorum“ beinhalten eine bestimmte Klassifizierung der Gewaltstraftaten gegen Frauen und bestimmen die Strafe gemäß der Schwierigkeit der Straftat. Die Strafe konnte demgemäß milder (Geldstrafe) oder härter (Beschlagnahme des Vermögens, Körperstrafe in der Öffentlichkeit oder Verlust des Rechtstatus) sein. Mord an Schwangeren sowie auch Verschleierung und Leugnung der Straftaten wurden besonders bestraft. Der Zweck der Strafe war vor allem den Schaden an das Opfer zu ersetzen, welches im Falle des sexuellen Missbrauchs nicht nur traumatisiert sondern auch stigmatisiert wurde. Die Frage bleibt offen, ob germanische Stämme, die sog. „Barbaren“, in der Realität auch diese Gesetze befolgten.
Ključne riječi
Barbaren; leges barbarorum; Gewalt, Vergewaltigung; Mord; Entführung; Lex Salica; Lex Ribuaria; Lex Visigothorum
Hrčak ID:
216558
URI
Datum izdavanja:
28.12.2018.
Posjeta: 3.609 *