Izvorni znanstveni članak
https://doi.org/10.30925/zpfsr.41.2.1
KRITERIEN FÜR VERHÄNGUNG VON ERZIEHUNGSMASSNAHMEN
Ljiljana Mikšaj - Todorović
orcid.org/0000-0003-2347-6696
; Edukacijsko-rehabilitacijski fakultet Sveučilišta u Zagrebu, Odsjek za kriminologiju, Zagreb, Hrvatska
Maja Vučić Blažić
orcid.org/0000-0001-5289-4681
; Centar za pružanje usluga u zajednici, Zagreb-Dugave, Hrvatska
Sažetak
Laut modernster Philosophie der Behandlung von jungen Straftätern sei die passendste und wirksamste Intervention jene, die spezifische Bedarfe und Potenziale der Straftäter berücksichtigt. Damit ein Jugendgericht die bestmögliche Entscheidung über passende Erziehungsmaßnahme treffen könnte, gebraucht es ausschlaggebende
Auskünfte. Ausgehend von diesem Hintergrund befasst sich der vorliegende Beitrag mit von den Jugendämtern erfassten Berichten. Letztere werden im Hinblick auf ihre Auskünfte und Übereinstimmung der vorgeschlagenen Erziehungsmaßnahmen der Verfahrensparteien und Gerichtsbeschlüsse überprüft. Erwartungsgemäß sind die
Berichte weder strukturiert noch vollständig, und weichen voneinander aus. Von 149 voraussichtlichen Auskünften sei durchschnittlich ein Viertel den Gerichten vorgelegt worden. Nichtdestotrotz stimmen die vorgeschlagenen Erziehungsmaßnahmen mit denen, die aus Gerichtsbeschlüssen ergehen stark überein. Ausgehend von der
Analyse der erwartenden (nicht) adäquaten Verfahren der Auskunftserteilung und mangelhaften Auskünfte für den Bedarf der Gerichte wird ein durchführbares Modell der Auskunftserteilung vorgeschlagen. Wie im Beitrag dargestellt wird, würde dieses Modell ermöglichen hochwertige ausschlaggebende Auskünfte zu erteilen.
Ključne riječi
Minderjährige; Straftaten; Kriterien; Erziehungsmaßnahmen; Berichte
Hrčak ID:
244110
URI
Datum izdavanja:
24.9.2020.
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