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Die Notare und das Zwangsvollstreckungsverfahren

Jadranka Borčić ; Rijeka, Hrvatska


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str. 1251-1320

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Sažetak

Durch das Gesetz über die Änderungen und Ergänzungen des Zwangsvollstreckungsgesetzes (Amtsblatt Narodne novine 88/05) wurde in § 102 die Teilnahme der öffentlichen Notare am Zwangsvollstreckungsverfahren aufgrund einer glaubwürdigen Urkunde geregelt, womit den Notaren neben ihrer Zuständigkeit im Nachlassverfahren eine weitere wesentliche Aufgabe zugewiesen wurde, in erster Linie um die Gerichte zu entlasten, aber auch um die Wirtschaftlichkeit und Effizienz dieser Verfahren zu verbessern. In dieser Arbeit werden Position und Rolle des Notars im Zwangsvollstreckungsverfahren aufgrund einer glaubwürdigen Urkunde, insbesondere die Beziehung zwischen dem Notar und dem Gericht untersucht, eine praktische Darstellung des Zwangsvollstreckungsverfahrens selbst erfolgt durch die Behandlung der örtlichen Zuständigkeit des Notars, des Inhalts des Zwangsvollstreckungsantrags aufgrund einer glaubwürdigen Urkunde und des Zwangsvollstreckungsbescheids aufgrund einer glaubwürdigen Urkunde, der Verfahrensbeteiligten (mit besonderem Augenmerk auf der ausländischen Niederlassung und der juristischen Person in der Insolvenz), der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der Gerichte, der glaubwürdigen Urkunde (besonders wird der Wechsel als glaubwürdige Urkunde untersucht), der Forderung, der Verfahrenskosten, des Gegenstands und der Mittel der Zwangsvollstreckung, der Feststellung der Rechtskraft und der Bescheinigung der Rechtskraft und der Vollstreckbarkeit sowie der Einstellung des Verfahrens. Dem allgegenwärtigen Problem nicht nur der Notare, sondern auch der Gerichte, nämlich der Zustellung der Schriftstücke, wird durch den Vergleich der Zustellungsvorschriften aus dem Zwangsvollstreckungsgesetz und aus der Zivilprozessordnung, durch die Erörterung möglicher „Zustellungsphasen“ und die Darstellung von Problemen aus der Praxis besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Den meisten der genannten Themen wird die jeweilige verfügbare Rechtsprechung beigeordnet, Probleme werden aufgezeigt und einige mit einem Lösungsvorschlag versehen. Ich bin überzeugt, dass mit der Verabschiedung des neuen Zwangsvollstreckungsgesetzes die nach der Novellierung von 2008 verbliebenen Probleme beseitigt werden können und die Notare im neuen Verfahren mit zusätzlichen Befugnissen ausgestattet werden, die die Gerichte noch weiter entlasten helfen, etwa mit der Möglichkeit nachträgliche Verfahrenskosten festzusetzen, auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers über die Einstellung des Verfahrens zu entscheiden u.ä.

Ključne riječi

öffentliche Notare; Zwangsvollstreckung aufgrund einer glaubwürdigen Urkunde; Zustellung von Schriftstücken

Hrčak ID:

45428

URI

https://hrcak.srce.hr/45428

Datum izdavanja:

21.12.2009.

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