Izvorni znanstveni članak
Mandatum Pecuniae Credendae
Mirela Šarac
; Pravni fakultet Sveučilištau Splitu
Irena Stanić
; Pravni fakultet Univerziteta u Sarajevu
Sažetak
Mandatum pecuniae credendaeie stellt ein spezifisches Typ Mandats dar, bei welchem der Mandatarius aufgetragen ist einer bestimmten Drittperson ein Darlehen zu geben. Dabei verpflichtet sich der Mandant (Garantiegeber) dem Mandatarius (Gläubiger) gegenüber jeglichen Verlust, der sich aus der Auftragserfüllung ergibt, zu entschädigen. Zur Einführung Mandatums pecuniae credendaeie kam es am Ende der Republikszeit wegen des fortgeschritttenen Handels und Finanzverkehrs mit der Absicht einer neuen informellen Garantieform die auch inter absentes abgeschlossen werden könnte. Während Juristen des vorklassischen Zeitraums (Servius Sulpicius Rufus) die rechtliche Gültigkeit des genannten Mandatums widerstritten haben, wurde im klassischen Recht Sabins Meinung Preis gegeben. Zu den Grunden dessen Einführung zählen dei Notwendigkeit der Kreditbegleichung und Behebung des Mangels von fideiussio. Bei dem Kreditauftrag Litiskontestation mit Schuldner wurde die Klage gegen Mandant nicht geltend gemacht. Im späteren klassischen und nachklassischen Recht kam es zur Annäherung von mandatum pecuniae credendae und fideiussio und letztendlich zur justinianischen Gleichstellung beider Institute. Im justinianischen Recht wurden beneficium excussionis, beneficium divisionis und beneficium cedendarum actionum allgemein annerkannt.
Ključne riječi
Römisches Recht; mandatum pecuniae credendae
Hrčak ID:
63623
URI
Datum izdavanja:
20.12.2010.
Posjeta: 4.275 *