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Strukturelle Massnahmen und verhaltensorientierte Lösungen als Bedingung für die Durchführung von Zusammenschlüssen im europäischen und kroatischen Wettbewerbsrecht
Jasminka Pecotić Kaufman
; Ekonomski fakultet Sveučilišta u Zagrebu
Dubravka Akšamović
; Pravni fakultet Sveučilišta u Osijeku
Ana Pošćić
; Pravni fakultet Sveučilišta u Rijeci
Sažetak
Wirksame Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen beinhaltet auch die Entdeckung solcher Zusammenschlüsse, die den Wettbewerb erheblich beinträchtigen. Diese können als zugelassen bewertet werden, insofern die Beteiligten an einem Zusammenschluss damit einverstanden sind, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, bzw. Bedingungen und Verpflichtungen zu erfüllen um die negative Wirkung des Zusammenschlusses zu beseitigen. Diese Arbeit analysiert europäische Regeln und die Praxis der Kommission und Gerichten im Bereich des Wettbewerbrechts, wie auch kroatische Regeln und die Praxis der kroatischen Wettbewerbsbehörde. Somit wird ein klarer Einblick in das Wettbewerbrechts sowohl in der EU, als auch in Kroatien in Bezug auf strukturelle Maßnahmen und verhaltensorientierte Lösungen, gegeben. Insbesondere wird geprüft, in welchem Maße kroatische Vorschriften mit der EU-Gesetzgebung in Einklang sind und inwieweit die kroatische Wettbewerbsbehörde mit den neusten Änderungen der europäischen Vorschriften Schritt haltet (Mitteilung der Kommission über die Maßnahmen aus dem Jahr 2008). Bemerkbar wird ein Trend der „Angleichung durch Praxis“, bzw. der unmittelbaren Umsetzung der im Wettbewerbsrecht anwendbaren Kriterien in den jeweiligen Entscheidungen der Wettbewerbsbehörde ungeachtet der Tatsache, dass einige strittige Punkte noch nicht in den nationalen Vorschriften gelöst worden sind. Solche interpretative Angleichung durch Praxis ist kennzeichnend für die Vorbeitrittszeit, allerdings wird sich dies auch nach dem EU-Beitritt Kroatiens kaum ändern. Nach dem Beitritt werden aber EU-Vorschriften unmittelbare Wirkung nach dem Prinzip der unmittelbaren Wirkung haben. Bis dahin werden EU-Vorschriften nur als ein Auslegungshilfsmittel, anstatt als eine unmittelbare Rechtsquelle, angewendet.
Ključne riječi
Wettbewerbsrecht; Unternehmenszusammenschlüsse; strukturelle Maßnahmen; verhaltensorientierte Lösungen; Wettbewerbsbehörde
Hrčak ID:
63631
URI
Datum izdavanja:
20.12.2010.
Posjeta: 3.634 *