Review article
VERFASSUNGSORDNUNG UNGARNS IM LICHTE DER VERFASSUNG AUS DEM JAHR 2011
László Heka
; Institute of comparative law – Faculty of Law in Szeged
Abstract
Das Ziel dieser Arbeit ist es, die Neue Verfassung Ungarns als eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union darzustellen, deren Mitglied Kroatien neulich geworden ist. Die Verfassung ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten und hat zahlreiche Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit hervorgerufen, nicht nur in Ungarn, sondern auch in der EU. Über die neue Verfassung diskutieren auch diejenigen, die aus öffentlichen Informationsmitteln oder in bestimmten politischen Kreisen von manchen Verfassungslösungen gehört haben. Hier wird dieser Rechtsakt wegen seiner Bedeutung analysiert; dabei wird es auf die in einem Zeitraum von kaum einem Jahr unternommenen Abänderungen hingewiesen. Die Verabschiedung der Verfassung und deren Abänderungen und Ergänzungen in einer so kurzen Zeit war möglich dank der Zweidrittelmehrheit, die die aktuelle Regierung in der Wahlperiode 2010-2014 innehat, so dass sie alle Rechtsakte selbstständig beschließen kann. In Einklang damit wurde das Gesetz über das begünstigte Erwerben der ungarischen Staatsangehörigkeit für diejenigen Ungarn angenommen, die außerhalb den Staatsgrenzen leben, so dass ihnen damit doppelte Staatbürgerschaft ermöglicht wurde. Die Verfassung enthält eine der längsten Präambeln in Europa, die sich auf christliche Wurzeln beruft und auf die Wichtigkeit des Glaubens an Gott und des Christentums für die Auferhaltung des Nationalbewusstseins sowie auf die tausendjährige Geschichte der ungarischen Staatlichkeit seit der Gründung des Staates des Heiligen Stephan bis zu heutigen Tagen hinweist. In der Verfassung wird auch die Doktrin über die ungarische Heilige Krone erwähnt und dem nazistischen und kommunistischen Erbe entsagt, während die Familie und nationale Angehörigkeit als Grundlagen des gesellschaftlichen Lebens hervorgehoben werden. Was den Staatsaufbau und bürgerliche Rechte und Freiheiten betrifft, ist die Verfassung bei früheren Lösungen geblieben. Neue Bestimmungen beziehen sich auf den Schutz des Rechts auf Leben seit Empfängniszeit und auf die Definition der Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Der Verfassungsgeber hat das Bedürfnis nach Verabschiedung der neuen Verfassung durch die Tatsache erläutert, dass Ungarn das einzige der postkommunistischen Länder gewesen ist, das nach dem Zerfall des Kommunismus keine neue Verfassung verabschiedet hat, sondern nur die Verfassung von 1949 abgeändert und ergänzt hat. Da diese aber keinen einheitlichen Rechtsakt dargestellt hat, wird in den Schlussbestimmungen der neuen Verfassung betont, dass die neue Verfassung die erste „einheitliche Verfassung Ungarns“ ist. Da die Verfassung sich teilweise auch auf historische Tatsachen beruft, werden in der Einleitung einige Elemente der ungarischen Rechtsgeschichte dargelegt und anschließend die Grundlagen der verfassungsrechtlichen Organisation Ungarns im Sinne der betreffenden Verfassung dargestellt.
Keywords
die Verfassung von 2011; Abänderungen und Ergänzungen von 2013; Nationalglaube; der Präsident der Republik; die Regierung; die Verfassungsgewalt; das Verfassungsgericht
Hrčak ID:
120949
URI
Publication date:
30.12.2013.
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