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Conference paper

NATURSCHUTZGESETZ. KONZEPTION UND PRAXIS

Ivo Bralić ; State Directorate for Nature and Culture Heritage Conservation, Zagreb, Zagreb


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page 553-557

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Abstract

Die Erkenntnis von der Notwendigkeit des Naturschutzes schlägt sich in zahlreichen Gesetzen nieder, die sich mit einzelnen Tätigkeitsbereichen des Menschen befassen, insbesonders mit den auf die Nutzung natürlicher Ressourcen ausgerichteten Bereichen. Im Mittelpunkt dieser Bestimmungen stehen immer die Interessen des Menschen. Die Philosophie der Nachhaltigkeit fußt ausschließlich auf anthropozentrischen Gesichtspunkten. Das Naturschutzgesetz (sowohl die früheren als auch das letzte, 1994 verabschiedete) wies diesbezüglich immer gewisse Unterschiede auf. Die Natur muß geschützt werden, denn sie nützt dem Menschen und wird von ihm benötigt, aber es wird ihr auch das Recht auf ein Bestehen außerhalb des menschlichen Wirkungsbereichs erteilt. Der Schwerpunkt des Gesetzes bezieht sich auf die unter Schutz stehenden Teile der Natur. In dieser Hinsicht sind neun verschiedene Schutzkatergorien vorgesehen: 1. Nationalpark, 2. Naturpark, 3. Strenges Reservat, 4. Sonderreservat, 5. Naturdenkmal, 6. Naturgeschützte Landschaft, 7. Waldpark, 8. Denkmal der Parkarchitektur, 9. Individuelle Pflanzen oder Tierart. Ein Vergleich dieser Kategorien und ihrer Definitionen mit den von der Internationalen Naturschutzunion (UINC) vorgesehenen Kategorien zeigt, daß diese weitgehend übereinstimmen.

Keywords

Naturschutz; Nationalpark; Naturschutzgesetz

Hrčak ID:

141468

URI

https://hrcak.srce.hr/141468

Publication date:

15.10.1996.

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