Original scientific paper
NICHT-NACHHALTIGE ENTWICKLUNG VERSUS MENSCHENRECHT AUF ENTWICKLUNG
Gábor Szabó
; University of Pécs
Abstract
Verständnis und Akzeptierung der Tatsache; dass die meisten Gefahren; mit denen die Menschheit konfrontiert ist; global anwesend sind; sowie dass deren Vorbeugung und Milderung nur durch koordinierte transnationale Bemühungen möglich sind; sind noch immer nicht befriedigend. Das Recht auf Entwicklung stellt als Grundrecht einen neuen Zweig des immer mehr wachsenden Baums der Menschenrechte dar. Die Entwicklungsstrategien sollten auf die für die Existenz des Menschen grundlegenden Bedürfnisse fokussiert werden. Mangelnde Ressourcen spielen aber heute die wichtigste Rolle im Bereich der Missachtung der Menschenrechte. Im Falle; dass die Programme einen Unterschied zwischen den Grundrechten und der Nutzung der für die Existenz des Menschen notwendigen Ressourcen machen; wird der im Bereich der Menschenrechte erlangte Fortschritt einen umgekehrten Effekt haben. Der Fall Ogoni kann als Prezädenzfall im Sinne der tragischen Konsequenzen der Konkurrenz um knappe Ressourcen betrachtet werden.
Keywords
Entwicklung; die Menschenrechte; Recht auf Entwicklung; HDI; der Ogoni-Fall
Hrčak ID:
147826
URI
Publication date:
30.8.2015.
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