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Original scientific paper

https://doi.org/10.30925/zpfsr.41.1.3

BEVOLLMÄCHTIGTER IM VERWALTUNGSRECHT

Marko Šikić ; Faculty of Law University of Zagreb, Zagreb, Croatia
Mateja Held ; Pravni fakultet Sveučilište u Zagrebu, Zagreb, Hrvatska


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page 69-85

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Abstract

Nach der Erlassung der Novelle des Gesetzes über Verwaltungsstreitigkeiten in 2014, durch welche man in der Verwaltungsstreitigkeit durch Absatz 2 im Art. 21 auf entsprechende Anwendung der Bestimmungen der Zivilprozessordnung hinweist,
haben kroatische Verwaltungsgerichte eine restriktive Position über die Auslegung dieser Bestimmung, laut welcher manchen Kategorien die Vertretung vom Kläger und der interessierten Person verwehrt ist, eingenommen. In diesem Beitrag problematisiert man den Begriff des Bevollmächtigten und betont die Sachkenntnisse und Qualität als wichtige Eigenschaften des Bevollmächtigten im Allgemeinen und insbesondere des Bevollmächtigten in der Verwaltungsstreitigkeit. Diesbezüglich analysiert man im Beitrag auch rechtsvergleichende Regelungen europäischer Systeme. Es wird die Stellung genommen, dass man bei der Auslegung der Bestimmungen über Vertretung
sowohl der Besonderheiten der Verwaltungsstreitigkeit als auch der Formulierung der Bestimmung selbst Rechnung tragen muss, weil diese Formulierung auf „entsprechende“ Anwendung der im Zivilprozess anwendbaren Bestimmung über Vertretung hinweist.

Keywords

Verwaltungsstreitigkeit; Partei; Vertretung; Bevollmächtigter; Steuerberater

Hrčak ID:

238252

URI

https://hrcak.srce.hr/238252

Publication date:

15.5.2020.

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