Izvorni znanstveni članak
https://doi.org/10.30925/zpfsr.41.1.3
BEVOLLMÄCHTIGTER IM VERWALTUNGSRECHT
Marko Šikić
; Pravni fakultet Sveučilište u Zagrebu, Zagreb, Hrvatska
Mateja Held
; Pravni fakultet Sveučilište u Zagrebu, Zagreb, Hrvatska
Sažetak
Nach der Erlassung der Novelle des Gesetzes über Verwaltungsstreitigkeiten in 2014, durch welche man in der Verwaltungsstreitigkeit durch Absatz 2 im Art. 21 auf entsprechende Anwendung der Bestimmungen der Zivilprozessordnung hinweist,
haben kroatische Verwaltungsgerichte eine restriktive Position über die Auslegung dieser Bestimmung, laut welcher manchen Kategorien die Vertretung vom Kläger und der interessierten Person verwehrt ist, eingenommen. In diesem Beitrag problematisiert man den Begriff des Bevollmächtigten und betont die Sachkenntnisse und Qualität als wichtige Eigenschaften des Bevollmächtigten im Allgemeinen und insbesondere des Bevollmächtigten in der Verwaltungsstreitigkeit. Diesbezüglich analysiert man im Beitrag auch rechtsvergleichende Regelungen europäischer Systeme. Es wird die Stellung genommen, dass man bei der Auslegung der Bestimmungen über Vertretung
sowohl der Besonderheiten der Verwaltungsstreitigkeit als auch der Formulierung der Bestimmung selbst Rechnung tragen muss, weil diese Formulierung auf „entsprechende“ Anwendung der im Zivilprozess anwendbaren Bestimmung über Vertretung hinweist.
Ključne riječi
Verwaltungsstreitigkeit; Partei; Vertretung; Bevollmächtigter; Steuerberater
Hrčak ID:
238252
URI
Datum izdavanja:
15.5.2020.
Posjeta: 3.224 *