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Original scientific paper

Ivan Fuček


Full text: croatian pdf 6.211 Kb

page 80-95

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Abstract

Autor stelt die folgende Thesis: in der Frage der Eheliebe und Ehefruchtbarkeit geschah in den letzten 100 Jahren in der Lehre des kirchl. Lehramtes eine Umwandlung vom Subjektiven zum Objektiven, vom unpersönnlichen zum persönnlichen hin. Die Analyse der folgenden Dokumente beweist dies: Arcanum (188), Casti Connubii (1930), die Anrede Ad obstetrices (1951), Gaudium et Spes (1965), Humanae vitae (1968). Die Argumentation schliesst die folgenden vier Hinblicke (drei sind systhematisch-theologisch und der vierter ist kasuistisch-praktisch). 1. Die Umwandlung geschah innerhalb der Eheliebe selber. Während die Liebe bei Leon XIII kommt überhaupt nicht in Begriff der Ehe, ähnlich auch bei den Päpsten Pius XI und Pius XII, gehört die Liebe nach dem GS 48 und 49 zum Wesen der Ehe. Während der Papst Leo XIII und CIC (c. 1012) die Ehe als »contractum matrimonialis« oder das Dokument Casti Connubii »institutio matrimonialis« betrachten, braucht GS für die Ehe neue Ausdrücke wie z. B. »foedus coniugii« oder sogar »foedus dilectionis«, wobei die Liebe nicht mehr ein Beisatz ist, sondern gehört zum Wesen der Ehe. Während der Papst Pius XII (1944) die Lehre H. Doms vom Zweck und Sinn der Ehe verurteilt hat, wurde GS gerade unter dem Einfluss der Lehre Doms betreffs des Zwecks und Sinns der Ehe geschrieben. HV hat sogar die Rede Doms über den Sinn der Ehe und nicht mehr über ihre unpersönnliche Finalität (Zweck) eigen gemacht. 2. Innerhalb der Verantwortung der Liebe: — vom Hinblick der Prokreation (Leo XIII, Pius XI und Pius XIII) zur Bindung der Prokreation mit der Eheliebe (GS 48 und 50), sogar zur Fruchtbarkeit als Forderung der Liebe (HV 9); — vom Schweigen vom unpassenden Gebären der Kinder (Leo XIII) bis zur Anerkennung der Schwierigkeiten auf diesem Gebiet (Pius XI), bis zum Erlaubnis der Ogino-Knaus-Methode (Pius XII), sogar bis zur Anerkennung der »persönlichen Wohles« des Ehegatten als des ersten, der für die Geburt des Kindes verantwortlich ist (GS 50 und 51). 3. Das Prinzip „Geburtenregelung“ übernahm schon Pius XI, aber nach ihm kann der Eheakt von seiner natürl. Fruchtbarkeit nicht entfremdet werden. Pius XII erlaubt die zeitweilige Enthaltsamkeit und das II Vatikanum enthält sich der Aussage (GS 51, die Note 14). HV bleibt auf der Ebene der traditionellen Lehre der Geburtenregelung. Die Folge daraus ist die zweifache Moral: — die Einen lehnen das Verständnis der biologischen »Natur« ab und verstehen die Ehe als vollständig mit allen ihren Akten integriert (F. Böckle und die Vereine der amerikanischen Katholischen Theologen), obwohl auch für sie HV 14 als theoretische und praktische Norma agendi bleibt; — die Anderen befrachten die Haltung des Hl. Stuhls in dieser Hinsicht polarisiert: die Lehre der HV gilt als principium universale, das aber in vielen Fällen doch nicht als principium absolutum verflichtet, da die Bischofskonferenzen das Prinzip des persönlichen Gewissens sehr stark betont hatten. 4. In der Frage des Prinzip des persönlichen Gewissens und, damit verbunden, auch in der Frage der vielen conflictus conscientiae, betont der Autor die Breite und die Offenheit der Hinweisung der BK Jugoslaviens (=Uputa BK Jugoslavije) betreffs der HV. findet darin zwei Brennpunkte; — In Nummer 30, wo die Bischöfe de bona fide reden, und als Beispiel bringt der Autor 8 Fälle. Auf dieser Weise sollte man 8O—90% der Kontrazeptionsfälle lösen; — In Nr. 32 die Bischöfe sprechen vom Katholiken, der »ex errore invincibili« die Lehre der HV nicht annehmen kann. Während er sich in errore befindet, — darf die eigene Lehre nicht öffentlich auslegen, ist aber nicht die Lehre HV »sensu religioso« anzunehmen verflichtet, muss aber sich bemühen aus der error herauszukommen—, kann aber trotzdem die hl. Kommunion, nuch ohne Lossprechung, empfangen. Der Autor meint, dass, wir heute in der Welt leben, wo in dieser Hinsicht bona fides und error nicht rarer sondern sogar immer häufiger werden.

Keywords

Hrčak ID:

33810

URI

https://hrcak.srce.hr/33810

Publication date:

9.10.1979.

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