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Original scientific paper

Konsequenz und Inkonsequenz bei der Übersetzung von Begriffen des EU-Wettbewerbsrechts

Martina Bajčić ; Faculty of law, University of Rijeka, Rijeka, Croatia
Martina Stepanić ; Croatian Competion Agency, Zagreb, Croatia


Full text: croatian pdf 131 Kb

page 747-772

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Abstract

Im Lichte des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union und insbesondere, seit die kroatische Agentur für Wettbewerbsschutz im Jahre 1997 ihre Tätigkeit aufgenommen hat, ist die Übersetzung maßgeblicher EU-Gesetzgebung zum Wettbewerbsrecht ins Kroatische von überragender Bedeutung. Da das Gebiet des Wettbewerbsrechts in Kroatien Neuland ist, können Juristen wie auch Linguisten in diesem Bereich auf inkonsequente terminologische Lösungen stoßen. Die Unterschiede zwischen den im kroatischen Gesetzblatt veröffentlichten Beschlüssen der Regulierungsbehörde und vor allem den von den Medien verlautbarten Meldungen, aber auch in geringerem Maße den verfügbaren Übersetzungen der EU-Gesetzgebung weisen auf gewisse Konsequenzdefizite bei der Verwendung von Terminen hin, was gewissermaßen das Verständnis der einschlägigen Gesetzesgrundlagen beeinträchtigt. Anhand einer mit Beispielen belegten Analyse dieser terminologischen Problematik will der Beitrag auf bestimmte Inkonsequenzen bei der Verwendung der wettbewerbsrechtlichen Terminologie aufmerksam machen und „neue“ Äquivalente für die häufigsten Termine vorschlagen. Obwohl in neueren Übersetzungen der EU-Gesetzgebung ins Kroatische im Vergleich zu den Anfängen vor allem dank den Bemühungen des Außen- und Europaministeriums ein erheblicher Qualitätsfortschritt zu verzeichnen ist, bleibt immer noch Raum für Verbesserungen.

Keywords

Inkonsequenz; Begriffe des EU-Rechts; wettbewerbsrechtliche Terminologie

Hrčak ID:

55000

URI

https://hrcak.srce.hr/55000

Publication date:

28.6.2010.

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