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Review article

Die rechtliche Regelung des Instituts der kostenlosen Rechtshilfe in der Republik Kroatien mit besonderer Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen in den postjugoslawischen Staaten

Barbara Preložnjak ; Faculty of law, University of Zagreb, Zagreb, Croatia
Dinka Šago ; Faculty of law, University of Split, Split, Croatia


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page 773-818

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Abstract

“Niemandem werden wir Recht oder Gerechtigkeit verkaufen, verweigern oder verzögern.“ Magna Carta, § 40 In dieser Arbeit werden die Entwicklung und Regelung des Instituts der kostenlosen Rechtshilfe in der Republik Kroatien und in den anderen postjugoslawischen Staaten erörtert, wodurch seine Regelung in der Region dargestellt werden soll. In den letzten Jahren ist die Regelung des Anspruchs auf kostenlose Rechtshilfe zu einer wichtigen Aufgabe für die Gesetzgeber in den postjugoslawischen Staaten geworden, die zwecks Aufbau moderner Rechtsordnungen Gesetze verabschiedeten, deren Gegenstand die Wahrnehmung und der Schutz des Rechts auf kostenlose Rechtshilfe ist. Die normative Aktivität zur Einrichtung der kostenlosen Rechtshilfe begann mit der Verfassungsgarantie des Rechtsanspruches auf kostenlose Rechtshilfe, die in den Bestimmungen der Straf- und der Zivilprozessordnung ihren konkreten Niederschlag fanden, um sich unter dem Einfluss der Trends in der Gesetzgebung der modernen europäischen Staaten zu Bestimmungen in Sondergesetzen der postjugoslawischen Staaten zu verwandeln. Dies belegt eine Evolution in der Entwicklung des Rechtsanspruchs auf kostenlose Rechtshilfe als nicht allein des Anspruchs auf Hilfe in Form einer wohltäterischen Geste von staatlichem guten Willen, sondern als eines Grundrechts, das durch Verfassungs- und Gesetzesnormen garantiert wird.

Keywords

Recht auf Zugang zu Gerichten; Rechtshilfe; kostenlose Rechtshilfe; Zivilprozess

Hrčak ID:

55001

URI

https://hrcak.srce.hr/55001

Publication date:

28.6.2010.

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