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Ein Blick auf die Entwicklung des Minderheitenschulproblems der slowenischen Minderheit im österreichischen Kärnten
Dušan Nećak
Sažetak
Dieser Beitrag soll einen Überblick über die Entwicklung des slowenischen Minderheitenschulproblems im österreichischen Kärnten während der letzten hundert Jahre oder, genauer genommen, seit Einführung der Pflichtvolksschule in der Österreichisch-Ungarischen Monarchie im Jahre 1869 vermitteln.
Im ersten Teil beschreibt der Verfasser Struktur und Lage des sog. utraquistischen Schulwesens, das in Kärnten aufgrund eines Entscheids des Provinzschulrats vom 14. Juli 1872 eingeführt wurde. Das utraquistische Schulwesen in Kärnten wird in der Studie als Schulwesen bezeichnet, in dem der Gebrauch der Muttersprache ausschliesslich zur Erlernung der fremden Sprache dient; dieses Schulwesen war daher ausdrücklich für Germanisationszwecke bestimmt. Ein derartiges Schulwesen behauptete sich bis zum Anschluss im Jahre 1938, bzw. bis zum Überfall auf Jugoslawien im Jahre 1941. Der Verfasser illustriert die Darstellung des utraquistischen Schulwesens auch mit den Erinnerungen einiger noch lebender Leute, die in ihrer Jugend die utraquistische Schule besuchten.
Im zweiten Teil der Abhandlung ist die Entwicklung des slowenischen Minderheitenschulwesens nach dem zweiten Weltkrieg beschrieben. Zuert seine Situation gegenüber der Verfügung vom Jahre 1945, die eine zweisprachige Pflichtschulung in 62 Gemeinden und in 108 Schulen des sog. Südkärntens vorsah, was von der Minderheit auch angenommen wurde. Diese Verfügung - wonach die Kinder beider Nationen beide Sprachen lernten - war bis zum Jahre 1958 in Kraft, als die deutschen, vor allem die im berücktigten Heimatdienst vereinigten Nationalisten durch einen Schulstreik, Stören des Unterrichts und durch andere verschiedenartige Repressalien zuerst die politische Verwaltung des Bundeslandes und dann auch die Staatsverwaltung zwangen, noch im selben Jahr die seit 1945 obligatorische zweisprachige Pflichtschulung abzuschaffen.
Das Gesetz über das Kärntner Minderheitenschulwesen vom 19. März 1959 führte das Prinzip der Anmeldung zum zweisprachigen Unterricht ein, was sich in der Praxis als ausgesprochen diskriminatorischer Grundsatz erwiesen hat, de wegen des verschiedenartigen Druckes, dem die Eltern slowenischer Nationalität ausgesetzt waren, 65 Prozent der slowenischen Kinder ohne muttersprachlichen Unterricht blieben. Dieses Gesetz ist noch das einzige, das auch nach Verabschiedung des sog. Volksgruppengesetzes in Österreich am 7. Juli 1976 in Kraft geblieben ist, was neuerlich zeigt, dass die österreichische und auch die Kärntner Regierung fest entschlossen sind, diese diskriminierende Minderheitenpolitik fortzufuhren, die zugleich in scharfem Gegensatz zum österreichischen Staatsvertrag steht.
Ganz am Schluss erörtert der Autor auch die Frage des Mittelschulwesens und bezeichnet das slowenische Bundesgymnasium in Klagenfurt als grossen Erfolg der Minderheit im Kampf um die Schulausbildung in ihrer Muttersprache. Doch den gleichen Erfolg konnte die Minderheit in der vorschulischen Erziehung nicht erzielen, denn bis zum heutigen Tag gibt es in Kärnten keinen einzigen staatlichen slowenischen Kindergarten. Der Autor behauptet, dass das Problem des Minderheitenschulwesens in Kärnten nicht gelöst und das ganze Bildungssystem darauf ausgerichtet ist, den Gebrauch der slowenischen Sprache in der Schule je mehr zu begrenzen, sie nach Möglichkeit daraus zu verdrängen, bzw., wie dies der Kärntner Heimatdienst verlangt, für die slowenischen Kinder besondere Schulen zu bauen, sie also in Reservationen einzuschliessen und so zum Untergang zu verurteilen.
Ključne riječi
Hrčak ID:
216799
URI
Datum izdavanja:
12.5.1977.
Posjeta: 1.009 *