Pregledni rad
https://doi.org/10.30925/zpfsr.40.1.19
NEUIGKEITEN IM REVISIONSVERFAHREN
Paula Poretti
; Pravni fakultet Sveučilišta J.J. Strossmayer, Osijek, Hrvatska
Martina Mišković
; menadžer Pure Telecom, Billsave PJB Management, Dublin, Irska
Sažetak
Dieser Beitrag analysiert den Entwurf der Novelle des Zivilprozessgesetzes aus dem Jahr 2016, welcher wesentliche Änderungen in das Institut der Revision eingeführt hat, mit dem Ziel, dem Obersten Gerichtshof der Republik Kroatien die Erfüllung seiner öffentlichen Funktion – Sicherung der einheitlichen Rechtsanwendung und Gleichberechtigung aller Personen bei dieser Anwendung – zu
ermöglichen. Diesbezüglich wird die Rolle des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien dem Verfassungsgericht der Republik Kroatien aber auch den Ansichten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegenüber definiert. Die Entwicklung des Instituts der Revision als eines außerordentlichen Rechtsbehelfs in der Geschichte der kroatischen Gesetzgebung wird im Beitrag analysiert. Es wird auch auf die Probleme bei der bestehenden Regelung hingewiesen. Änderungen bezüglich der
Revision sind notwendig, weil der Oberste Gerichtshof infolge der großen Anzahl von Revisionsgegenständen und der Rückstände überlastet ist. Andererseits gibt es viele Gegner dieser Reform, denn die Rolle und Funktion des Obersten Gerichtshofs wurde damit von privater auf öffentliche Funktion geändert, was bedeuten würde, dass der Gerichtshof nur über Rechtssachen von öffentlichem Interessen entscheiden würde. Gerade wegen der Änderung dieses Paradigmas wurde man die Zweigleisigkeit im Regime der Revision aufheben, was bedeuten würde, dass man nur die sog. „Revision nach Zulässigkeit“ erlauben würde. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden durch das Prisma der slowenischen Gesetzgebung untersucht, die im Jahr 2008 ähnliche Reformen durchführte. Wegen Ähnlichkeiten zwischen zwei Systemen eignet sich diese Vergleichung für die Vorhersage der in der Republik Kroatien zu erwartenden Ergebnisse.
Ključne riječi
Oberster Gerichtshof der Republik Kroatien; außerordentlicher Rechtsbehelf, Revision; Revision nach Zulässigkeit; Recht auf Gerichtszugang; Recht auf Gerichtsverhandlung innerhalb vernünftiger Frist
Hrčak ID:
219402
URI
Datum izdavanja:
8.4.2019.
Posjeta: 3.746 *