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Izvorni znanstveni članak

https://doi.org/10.30925/zpfsr.41.1.4

ERBSACHEN MIT GRENZÜBERSCHREITENDEM ELEMENT UND ZUSTÄNDIGKEIT IM RAHMEN DER VERORDNUNG (EU) NR. 650/2012 – EINIGE KROATISCHE UND SLOWENISCHE ERFAHRUNGEN UND DILEMMAS

Slađana Aras Kramar ; Pravni fakultet Sveučilište u Zagrebu, Zagreb, Hrvatska


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str. 89-108

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Sažetak

Vier Jahre seit der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses wird man in diesem Beitrag sowohl theoretische als auch praktische Fragen aufgrund der Ergebnisse der
während Mai – September 2019 durchgeführten empirischen Untersuchung über die Anwendung der Verordnung in Kroatien und Slowenien darstellen. Ziel dieser Untersuchung ist es, durch die Analyse normativen Rahmens dieser Verordnung sowie auch europäischer und nationaler (kroatischer und slowenischer) Implementierungsvorschriften und durch die Erfahrung drei Gruppen kroatischer und slowenischer Praktiker (Richter, Notare, Anwälte) die Mängel dieser normativen
Regelung und Probleme bei dessen Anwendung zu bestimmen und analysieren. Nachdem man in der Einführung den Gegenstand und die Methodologie der Untersuchung darstellt, versucht man im Beitrag, die Erbsachen mit grenzüberschreitendem Element, den materiellen Bereich der Anwendung dieser Verordnung und deren Beziehung gegenüber anderen europäischen Verordnungen zu bestimmen. Danach erörtert man den Grundsatz der Einheit des Nachlasses und bespricht diesbezüglich manche Fragen verbunden mit dem zum Nachlass gehörenden Vermögen in Drittländern, insbesondere in postjugoslawischen Ländern. Im Rahmen der Zuständigkeit analysiert und bespricht man die Fragen der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes in Praxis, die Herausforderungen, mit denen sich die
zuständigen Körper bei der Bestimmung der Zuständigkeit einsetzen, sowie auch manche mit dem Zuständigkeitsübereinkommen verbundenen Fragen. Man bespricht auch die mit der doppelten Rechtshängigkeit in Mitgliedstaaten verbundenen Herausforderungen, die als Folge der Pflicht des zuständigen Körpers in manchen
Mitgliedstaaten (wie Kroatien und Slowenien), das Nachlassverfahren von Amts wegen einzuleiten, wenn sich die Immobilien in ihren Territorien befinden, erscheinen. Abschließend stellt man die Synthese der Hauptergebnisse der Untersuchung und manche Überlegungen über die kohärente Anwendung der Verordnung in Kroatien und Slowenien oder in anderen Mitgliedstaaten dar.

Ključne riječi

Erbsachen mit grenzüberschreitendem Element; Grundsatz der Einheit des Nachlasses; Zuständigkeit; gewöhnlicher Aufenthaltsort; Zuständigkeitsübereinkommen; Verordnung (EU) Nr. 650/2012.

Hrčak ID:

238253

URI

https://hrcak.srce.hr/238253

Datum izdavanja:

15.5.2020.

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