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SCHUTZ DER BEHINDERTEN PERSONEN VOR ARBEITSDIKRIMI- NIERUNG MIT DEM FOKUS AUF SERBISCHE GESETZGEBUNG UND PRAXIS

Ljubinka Kovačević ; Ph.D. University of Belgrade Faculty of Law


Puni tekst: engleski pdf 257 Kb

str. 57-76

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Sažetak

Wie andere europäische Staaten, so ist auch die Republik Serbien mit der hohen Quote der arbeitslosen behinderten Personen konfrontiert. Dies kann durch verschiedene Faktoren erklärt werden, einschließlich der mittelbaren Diskriminierung von Behinderten bei der Ausbildung und Beschäftigung, aber auch ihrer Angst, durch Abschluss des Arbeitsvertrags ihre Sozialrechte zu verlieren. Durch das Gesetz über die berufliche Rehabilitation und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen (2009) wurde die Beschäftigung dieser Personen auf dem offenen Arbeitsmarkt unter allgemein geltenden Bedingungen oder auch einschließlich einer vernünftigen Anpassung des Arbeitsplatzes an ihre Bedürfnisse unterstützt, während die sogenannte „geschützte Beschäftigung“ in der Regel für die Personen reserviert ist, welche wegen der Schwere der Behinderung ihre Bedürfnisse an der ökonomischen Sicherheit nicht befriedigen können. Im Vorbild nach internationalen Standards und durch Vergleich mit Erfahrungen anderer Staaten, hat der Gesetzgeber mehrere Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilnahme der behinderten Personen am Arbeitsmarkt und zur Förderung ihrer Arbeitstätigkeit vorgesehen, einschließlich deren Beschäftigungsquoten. Obwohl nach dem Inkrafttreten des Gesetzes die Beschäftigung dieser Personen leicht angestiegen ist, ist eine große Anzahl der Behinderten auch weiter arbeitslos, unter Anderem auch dadurch, dass die Arbeitgeber Alles versucht haben, um die Beschäftigungspflicht solcher Personen auszumeiden – sogar auch durch einen Druck auf eigene Arbeitnehmer, sich als behinderte Personen zu registrieren. Auf der anderen Seite sind die Richter mit der Heruasforderung auseinandergesetzt, die Standards der vernünftigen Anpassung des Arbeitsplatzes auszuarbeiten, insbesondere weil die entsprechende Pflicht des Arbeitgebers das Verbot der mittelbaren Diskriminierung übertrifft, gleichzeitig aber von der positiven Diskriminierung zu unterscheiden ist.
Aus den oben angeführten Gründen wurden in dieser Arbeit die Inhaltsgrenzen der Pflicht zur vernünftigen Anpassung des Arbeitsplatzes, sowie der Umfang der geschützten Personen überprüft, da im Vergleichsrecht auch Beispiele der Reservierung von Beschäftigungsquoten nur für schwerbehinderte Personen bekannt sind. Die Beschränkung der Beschäftigungspflicht nur auf die Schwerbehinderten scheint nämlich gerechtfertigt in den Fällen, wenn das Quotensystem mit dem Ziel eingeführt wurde, die Personen mit größten Beschäftigungsproblemen auf dem Arbeitsmarkt leichter zu beschäftigen. Und umgekehrt, Anstrengungen um Verringerung der Anzahl von Benutzern der Sozialrechte sprechen für die Festsetzung der allgemeinen Verpflichtung der Beschäftigung von Behinderten.

Ključne riječi

behinderte Personen; Recht auf Arbeit; vernünftige Anpassung des Arbeit- splatzes; Beschäftigungsquoten; positive Diskriminierung

Hrčak ID:

130830

URI

https://hrcak.srce.hr/130830

Datum izdavanja:

30.8.2014.

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