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Original scientific paper

Zusammenfassung

Oleg Mandić


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page 165-206

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Abstract

Im Laufe der Klassendifferenzierug auf dem von den Kroaten auf der Balkan-halbinsel besetzten Gebiete hat sich eine bevorrechtete Adelschicht entwickelt, welche die Schlüsselstellungen im kroatischen Staate besetzte. Nach der allgemein zugegebenen Meinung wurde diese Schicht hauptsächlich aus zwölf Phratrien zusammengesetzt. Diese Phratrien sind in der sogenannten Qualiter-Einlage erwähnt, weil deren Vertreter mit dem ungarischen König Kalman im Jahre 1102 den unter dem Namen Pacta conventa bekannten Vertrag stipulierten.
In der letzten Zeit kommen wieder entgegengesetzte Meinungen auf. N. Klaić meint, dass die politisch-rechtliche Institution der XII Phratrien erst im XIV. Jahrhundert entstanden war, und zwar auf Grund der ihnen seitens Ludwigs I gewährten Privilegien, welche den Mitgliedern dieser bevorrechteten Phratrien eine. Ausnahmsstellung gegenüber dem übrigen Adel der damals zur Entrichtung der Steuern verpflichtet war, gewährte. Demnach sei Qualiter eine Fälschung aus dieser Periode.
Vom juridischen Standpunkte schafft diese These eine ganz verschiedene Situation für den Beginn des XII. Jahrhunderts. Wenn man die Institution der XII Phratrien aus dem Ende des XI Jahrhunderts wegschafft, so bleibt die Frage offen, wer dann mit Kalman Pacta conventa, welche die kroatisch-ungarische Personalunion gründeten, abschloss. Zwar hebt N. Klaić hervor, dass man das kroatisch-ungarische Abkommen nicht mit der Frage der Qualiterauthentizität untereinandermischen darf. Jedoch ändert diese Behauptung nichts an der Tatsache, dass durch das Wegschaffen der XII Phratrien aus dem XII Jahrhundert die Frage aufgeworfen wird, wer nach dem Tode des Königs Peter (1097) eigentlich der Träger der Souverenität und der politischen Macht im kroatischen Staate war, befähigt mit Kalman zu verhandeln, um ihn als rechtsmässigen kroatischen Herrscher anzuerkennen. Falls ein Träger der kroatischen souveränen Macht damals nicht bestand, gibt es keine andere Lösung ausgenommen jener die Eroberung Kroatiens seitens der ungarischen Könige als eine historische Tatsache anzuerkennen — was die Mehrzahl der ungarischen Historiker immer behauptete.
Bei dem Lösungsversuche muss man alle jene politischen Vorurteile, welche vor dem I. Weltkriege eine objektive Antwort, sei es von der kroatischen wie auch von der ungarischen Seite unmöglich machten, fernhalten. Im J. 1936 hat J. Deér diese Notwendigkeit hervorgehoben. Eine durchgreifende Analyse seiner These zeigt jedoch, dass sein Begriff eines »rein dynastischen Eingriffs« der ungarischen Herrscher nur ein Deckmantel für die schon traditionell gewordene Anschauung der ungarischen Historiker ist, dass Kroatien von den Ungarn erobert worden war.
Die Methoden, welche bei der Lösung dieser Frage neben der historischen ihre Anwendung finden müssen, sind soziologische, komparative und rechtsdogmatische, alle im Rahmen der allgemeinen historischmaterialistischen Methode. Dies umsomehr, da die zeitgenössischen Quellen aus der für die Problemlösung wichtigsten Periode 1097—1102 gänzlich fehlen.
Grosse Unterschiede treten hervor, indem man soziale, politische und rechtliche Verhältnisse in Ungarn, im mittelalterlichen Slavonien zwischen Drau und Save und in Kroatien südlich der Save vergleicht. Erstens bestand m Kroatien eine unabhängige Verwaltung unter der Leitung des Banus, während im XIII Jahrhundert auch Slavonien von seinem eigenen Banus verwaltet war. Die ungarische Komitatsverwaltung wurde zwar in Slavonien, aber nicht in Kroatien eingeführt. Slavonien und Kroatien waren im Münzwesen von Ungarn vollkommen unabhängig. Die Rechtsstelung des kroatischen Adels unterschied Sich wesentlich von jener des ungarischen und slavonischen Adels. Während in Slavonien und Ungarn die Adelsbesitze und die dort ansässigen hörigen Bauern steuerpflichtig waren, so ist dies nicht der Fall in Kroatien wo die Adligen schon von Kalmans Zeiten keine Steuerobligenheiten hatten. Die Steuerreform Ludwigs I war nur nördlich dei’ Save gültig, was aus der Bestättigungsurkunde der Goldenen Bulle (1351) hervorgeht. Ein wesentlicher Unterschied bestand auch zwischen den Subjekten der Bodeneigentumsrechte. In Ungarn und Slavomen ist der Herrscher alleiniger Eigentümer allen Grund und Bodens, wahrend ihm in Kroatien nur die territoria regalia der kroatischen Könige, wie auch die Ländereien der freien Bauern gehören. Von seiner Gewalt sind die possessiones hereditariae ausgenommen, weil sie den adeligen Phratrien gehören. Diese possessiones dürfen nicht veräussert werden, weil sie die ökonomische Grundlage jener Phratrien bilden. Diese Kategorie umfasste auch jene Besitze, die der Herrscher einzelnen Mitgliedern der Phratrie geschenkt hatte. Der Einzelne konnte nur mit jenen Gütern, die er auf irgendwelche andere Weise erworben hatte, verfügen, weil alles andere das Gemeineigentum der adeligen Phratrie bildete.
Demzufolge gab es auf dem Gebiete des ehemaligen kroatischen Staates drei Eigentumsrechte — das erste, dem ungarischen nachgebildet, in Slavonien, das zweite in Kroatien, und das dritte Eigentumsrecht, welches den Grundsätzen des römischen Rechtes entsprach, in den Küstenstädten Dalmatiens.
Diese Unterschiede haben ihren Anfang in den letzten Jahren des XI. Jahrhunderts. Die ungarischen Herrscher haben sich damals die Eroberung der adriatischen Küstenstädten, um einem freien Ausgang zum Meere zu haben, als Ziel gesetzt. Um ihre Plane zu verwirklichen, wollten sie die Anarchie, welche im kroatischen Staate nach dem Tode Stephans II einsetzte, ausnützen. Ladislaus erreichte zwar mit seinem Heere auch die Gegend südlich der Save, jedoch war er imstande nur das Gebiet zwischen Drau und Save, d. i. Slavonien, zu behaupten. Demzufolge bildete Slavonien einen von Ungarn eroberten Teil des kroatischen Staatsterritoriums aus, so dass auf diesem Gebiete auch die Verwaltung nach dem ungarischen Muster eingeführt worden war.
Die Ungarn konnten sich auf dem übrigen Teile des kroatischen Staatsterritoriums, welcher für eine Partisanenkriegsführung, wie es im XI. Jahrhundert die Kreuzfahrer Wilhelm von Tyr und Raymond ďAgiles bezeugen, sehr geeignet war, nicht behaupten. Ein anderer Umstand bestimmte die Meinungsänderung bei dem ungarnfreundlichen Teile des kroatischen Adels. Es war die in Slavonien zu Gunsten des ungarischen Herrschers erfolgte Enteignung des Phratrienbodeneigentums. Dadurch wurden die Phratrienmitglieder ihrer ökonomischen Grundlage beraubt und von den Launen des Herrschers abhängig gemacht. Diese ökonomische Gefahr band den kroatischen Adel zusammen.
Demzufolge stiess Kalman bei seinem Unternehmen vom Jahre 1097 auf einen hartnäckigen Widerstand. Èr besiegte zwar die Kroaten bei Gvozd, aber das ganze Land konnte er nicht erobern und im Zaune halten. Massgebend dafür ist der Umstand, dass ein ganzes Heer von 5000 Kriegern nötig war um Kalmans Braut Busilla durch das kroatische Gebiet nach Ungarn heil zu bringen. Es heisst, dass die Ungarn nur mit grossem Kraftaufwande die vom Meere nach Ungarn führende via exercitualis kontrollieren konnten. Jedenfalls zogen sich die Ungarn wieder zurück, weil Kalman 1102 den dritten ungarischen Einfall nach Kroatien nördlich der Save organisieren musste.
Nach dem Tode des Königs Peter wurde der Träger der souveränen Macht der Ältestenrat des kroatischen Stammbundes, in welchem die bevorrechteten XII Phratrien eine führende Rolle spielten. Das sie zusammenhaltende ökonomische Interesse bestand in der Verteidigung ihres Phratrienbodeneigentums gegenüber einer eventuellen Enteignung seitens des ung. Herrschers. Das Hauptinteresse Kalmans dagegen verfolgte das Ziel, einen ruhigen und sicheren Zugang zu den Küstenstädten zu sichern. Da diese Interessen nicht entgegengesetzt waren, wurde es möglich sie in Einklang zu bringen. Deswegen kam es zu einem Abkommen, als sich die beiden Heeren an der Save (und nicht an der Drau, wie man früher meinte) entgegentraten. Der kroatische Ältestenrat erkannte Kalman zum rechtsmässigen Herrscher Kroatiens und dieser gewährte seinerseit dem kroatischen Adel alle jene Rechte, in der ersten Reihe das Phratrienbodeneigentum, die er schon besass. Analogerweise handelte Kalman, als er später den dalmatinischen Küstenstadten ihre Privilegien bestätigte.
Die Institution der XII Phratrien, welche die Sonderstellung des kroatischen Adels in der kroatisch-ungarischen Personalunion erwirkte, war auch künftighin der Hüter der kroatischen Adelsprivilegien.
Die Qualiter-Einlage enstand höchstwahrscheinlich auf diese Weise: Um die begünstigte Stellung des kroatischen Adels, welche durch den Erlass der Goldenen Bulle (1222) bedroht war, wieder in Errinnerung zu rufen und zu bekräftigen, wurde eine Urkunde, welche das Zustandekommen dieser Privilegien und ihren Inhalt schilderte, verfasst. Diese nicht erhaltene Urkunde bildete die Vorlage für die Zusammenstellung der Qualiter-Einlage, welche in die Historia Salonitana des Erzdiakon Thomas eingefügt worden war.

Keywords

Hrčak ID:

327463

URI

https://hrcak.srce.hr/327463

Publication date:

1.7.1960.

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