Izvorni znanstveni članak
DAS STRAFRECHT DES SENJER STATUTS AUS DEM JAHR 1388
ĐORĐE MILOVIĆ
Sažetak
Das Senjer Statut aus dem Jahr 1388 umfasst die Vorschriften, die im Zeitabschnitt von 1388 bis zum Anfang des XV. Jahrhunderts entstanden sind. Es gibt einen lateinischen und kroatischen Text dieses Statuts mit unbedeutenden Unterschieden in einigen Details. Das Statut umfasst viele Vorschriften, die sich auf das Strafrecht beziehen.
Dieses Statut kannte die Teilung der Strafe auf dolus und culpa nicht. Man spricht weder über Strafen der Helfer und Anregen noch über die Notwehr oder irgendwelchen anderen Gründen von Ausschluss der Ungesetzlichkeit. Das Institut des Versuchs ist nicht bekannt und die Geschlechtsreife wird nirgendwo erwähnt. In diesem Statut hat das Strafrecht kein besonderes System und die Strafmaterial- von Strafprozessualbestimmungen werden sogar nicht geteilt. Das Statut kennt 50 strafbare Handlungen, die wir in diesem Beitrag auf Delikten geordnet haben: gegen Leben und Körper, gegen das Vermögen, gegen die allgemeine Sicherheit, gegen die Rechts-, Personen- und Vermögenssicherheit von Bürgern, gegen die allgemeine Gesundheit, gegen die Würde, das Ansehen und gegen die öffentliche Moral, gegen das gewissenlose Verfahren der Wirte, Fleischer und Händler und andere strafbare Handlungen.
Das Statut kannte und schrieb die folgenden Arten von Strafen vor: die Todesstrafe (nur in einem Fall), körperliche Strafen (Verlust eines Ohres, Verlust eines Körpergliedes, Hängen am Pfosten und Staupe) und Strafzettel (in verschiedenen Beträgen und für die größte Anzahl von Delikten). Für ein einzelnes Delikt werden manchmal zu zwei Arten von Strafen bestimmt, die kumulativ ausgesprochen werden. In diesem Beitrag spricht man besonders über alle von diesen 50 bestehenden strafbaren Handlungen.
Ključne riječi
Senj; das Senjer Statut; 1388 Jahr; Strafrecht
Hrčak ID:
42882
URI
Datum izdavanja:
20.12.2007.
Posjeta: 2.402 *