Izvorni znanstveni članak
Konsequenz und Inkonsequenz bei der Übersetzung von Begriffen des EU-Wettbewerbsrechts
Martina Bajčić
; Pravni fakultet Sveučilišta u Rijeci, Rijeka, Hrvatska
Martina Stepanić
; Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja, Zagreb, Hrvatska
Sažetak
Im Lichte des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union und insbesondere, seit die kroatische Agentur für Wettbewerbsschutz im Jahre 1997 ihre Tätigkeit aufgenommen hat, ist die Übersetzung maßgeblicher EU-Gesetzgebung zum Wettbewerbsrecht ins Kroatische von überragender Bedeutung. Da das Gebiet des Wettbewerbsrechts in Kroatien Neuland ist, können Juristen wie auch Linguisten in diesem Bereich auf inkonsequente terminologische Lösungen stoßen. Die Unterschiede zwischen den im kroatischen Gesetzblatt veröffentlichten Beschlüssen der Regulierungsbehörde und vor allem den von den Medien verlautbarten Meldungen, aber auch in geringerem Maße den verfügbaren Übersetzungen der EU-Gesetzgebung weisen auf gewisse Konsequenzdefizite bei der Verwendung von Terminen hin, was gewissermaßen das Verständnis der einschlägigen Gesetzesgrundlagen beeinträchtigt. Anhand einer mit Beispielen belegten Analyse dieser terminologischen Problematik will der Beitrag auf bestimmte Inkonsequenzen bei der Verwendung der wettbewerbsrechtlichen Terminologie aufmerksam machen und „neue“ Äquivalente für die häufigsten Termine vorschlagen. Obwohl in neueren Übersetzungen der EU-Gesetzgebung ins Kroatische im Vergleich zu den Anfängen vor allem dank den Bemühungen des Außen- und Europaministeriums ein erheblicher Qualitätsfortschritt zu verzeichnen ist, bleibt immer noch Raum für Verbesserungen.
Ključne riječi
Inkonsequenz; Begriffe des EU-Rechts; wettbewerbsrechtliche Terminologie
Hrčak ID:
55000
URI
Datum izdavanja:
28.6.2010.
Posjeta: 2.806 *