Skip to the main content

Preliminary communication

https://doi.org/10.21464/sp36107

Zur Verteidigung von integrativer Gewalt. Wie philosophische Praxis die organische soziale Kontrolle steigern kann

Aleksandar Fatić ; Sveučilište u Beogradu, Institut za filozofiju i društvenu teoriju, Kraljice Natalije 45, RS–11000 Belgrade


Full text: english pdf 359 Kb

page 109-124

downloads: 250

cite

Full text: croatian pdf 359 Kb

page 123-123

downloads: 149

cite

Full text: german pdf 359 Kb

page 124-124

downloads: 109

cite

Full text: french pdf 359 Kb

page 124-124

downloads: 131

cite


Abstract

Der Artikel befasst sich mit dem Verhältnis zwischen organischen und institutionellen Formen der sozialen Kontrolle unter dem Gesichtspunkt des etwaigen Beitrags der philosophischen Praxis zur Deutung der sozialen Sanktionen. Die Argumentation geht von der empirischen Tatsache aus, dass die Gesetze und Verfassungen verschiedener Länder in ihren Präambeln den Zweck der Bestrafung zu allermeist in einem utilitaristischen Licht definieren. Dieser operativ-utilitäre Charakter der institutionellen sozialen Kontrolle ähnelt der utilitären Natur der philosophischen Beratung als praktische Tätigkeit. Wenn eine Kontrolle, die eine gewisse Art „Gewalt“ einbegreift, in einer ausgedehnten Auffassung des Begriffs der Gewalt besehen wird, wird ein Raum für die Diskussion der herausfordernden und kontroversen Frage darüber erschlossen, ob die Gewalt integrativ sein kann, sowohl im Sinne der Werteintegration als auch im Sinne der Bestätigung des sozialen Status eines Individuums nach einem bestimmten Vergehen, und zwar in einem größeren Ausmaß, als dies die institutionalisierten und vom Einzelnen konzeptuell relativ entfernten Arten von Sanktionen sind.

Keywords

organische Gesellschaft; institutionelle Strafen; soziale Kontrolle; philosophische Beratung; integrative Praxis

Hrčak ID:

257911

URI

https://hrcak.srce.hr/257911

Publication date:

8.6.2021.

Article data in other languages: english croatian french

Visits: 1.789 *